Preisliste:
Trödel: 10€ lfM.
Neuware: 15€ lfM.
Sonderstände ( Imbiss etc.): auf Anfrage
Grundgebühr: 5€
keine Reinigungskaution!
Platzvergabe:
Die Platzvergabe findet immer am Vortag zwischen 13:00 und 14:00 Uhr auf dem jeweiligen Platz statt.
Auto am Stand:
Sofern die angemietete Platzfläche ungefähr der Fahrzeuglänge entspricht, ist ein Auto hinter dem Stand möglich. ( In der Regel ab 3 Meter )
Uhrzeiten:
ab 6 Uhr morgens ist der Ordner am Sonntag auf dem Markt und weist die Stände ein.
Die Veranstaltungen gehen bis 18:00 Uhr
Marktordnung:
Marktordnung
Ute Brinckmann „Brinckmann´s Märkte“
- Die Veranstaltungsfläche des Trödelmarktes darf nur zum Be- und Entladen
und in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Das Befahren der
Veranstaltungsfläche innerhalb der aufgeführten Verkaufszeiten ist nicht
gestattet. Verkaufszeiten : 11:00 Uhr – 18:00 Uhr. Die Aufbauzeiten werden
Ihnen auf dem jeweiligen Platz von den Ordnern mitgeteilt. - Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die
Ausstellern oder Dritten entstehen - Eine Standkarte muss gut sichtbar und komplett ausgefüllt an Ihrem Stand
befestigt werden - Gewerbliche Anbieter müssen im Besitz eines gültigen Gewerbes sein.
- Ein Auto kann bei ausreichender Standfläche und Tiefe hinter Ihrem Stand
bleiben. - Der Aussteller ist selber für die rechtlichen Voraussetzungen zum Feilbieten
der Ware verantwortlich - Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu
keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen
Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung kommt. Bei Nichteinhalten hat
der Veranstalter die Möglichkeit, Maßnahmen gegen entsprechende Personen
einzuleiten. - Es darf nur der vom Veranstalter oder seinen Mitarbeitern zugewiesene
Standplatz eingenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung
oder Behalten eines bestimmten Standplatzes. - Der Verkauf von folgender Ware ist verboten: Artikel mit NS-Symbolen (auch
überklebt) sowie alle laut Waffengesetz verbotenen Schuss, Hieb und
Stichwaffen, Pornographie in Schrift, Bild, Film und Ton, sowie Raubkopien
jeglicher Art, lebendige Tiere, Medikamente, Alkohol, Gas und andere
brennbaren Flüssigkeiten, Waren die gegen das Zollrecht und
Betäubungsmittelgesetz verstoßen - Sonderstände wie Imbisse, Lebensmittelvertrieb und ähnliche Stände müssen
vorher mit dem Veranstalter abgesprochen und genehmigt werden. Die
Betreiber dieser Stände haben für sämtliche amtliche Genehmigungen, wie
Gestattungen selber Sorge zu tragen. - Hunde dürfen nur angeleint den Platz betreten, Fahrräder müssen geschoben
werden - Jeder Aussteller verpflichtet sich, die Auf- und Abbauzeiten einzuhalten. Diese
werden vor jeder Veranstaltung mitgeteilt. - Der Standort ist besenrein zu verlassen.
- Es ist strengstens untersagt, Verkaufsständer im Gang zu platzieren. Der
Rettungsweg muss eingehalten werden! - Den Anweisungen des Veranstalters oder seinen Mitarbeitern ist unbedingt
Folge zu leisten. - Bei Nichtbefolgen der Marktordnung erfolgt sofortiges Marktverbot, ohne
Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes.